Novemberpogrom 1938 / St. Pölten

Die sogenannte „Reichskristallnacht“ fand in St. Pölten keineswegs im Dunkeln statt, sondern am Morgen des 10. November 1938 bei helllichtem Tage. Die Prozessakten der Nachkriegsjustiz geben über die Ereignisse detailliert Auskunft.

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Abb. 1: Kolorierte Ansichtskarte der Synagoge aus 1915. Zu sehen sind das originale Kupferdach, der Davidstern auf der Kuppel und die lachsrosa gestrichenen Außenwände.
„Mitten in einer deutschen Stadt – und das ist doch Sankt Pölten, oder nicht? – erhebt sich da ein morgenländisches Gebäude, krause Schriftzeichen ‚zieren‘ seine Vorderfront und ein Stern erhebt sich auf der Kuppel, den wir in unserem Himmel gerne entbehren. Wenn dieser Bau einmal ohne Sinn und Zweck dasteht, und das wird er bald (es ist klar, hier ist die Ostmark beispielgebend), dann wird er einem ‚repräsentativen‘ Gebäude Platz machen. Ist es uns gelungen, das Geschäftsleben in unserer Stadt von Fremden zu säubern, so müssen auch die äußeren Erscheinungen folgen.“

 Mit dieser journalistischen Hetze im St. Pöltner Anzeiger vom 5. November 1938 begann ein Zerstörungs- und Gewaltakt, dessen juristische Aufarbeitung dreizehneinhalb Jahre später, am 11. März 1952, am Kreisgericht St. Pölten mit dem Freispruch des letzten Beschuldigten endete. Die Urteilsbegründung lautete wie folgt:

„Der Angeklagte wird von der Anklage, er habe am 10.11.1938 in St. Pölten fremdes Eigentum im Werte von ungefähr 300.000 S dadurch beschädigt, daß er im Zusammenwirken mit dritten Personen den Tempel der israelitischen Kultusgemeinde teilweise zerstörte, und habe hiedurch das Verbrechen der öffentlichen Gewalttätigkeit durch boshafte Beschädigung fremden Eigentums nach § 85 a Strafgesetz begangen, gemäss § 259/3 Strafprozessordnung freigesprochen. […]

Gleichwohl steht ihm kein Entschädigungsanspruch zu, weil der auf ihm ruhende Verdacht durch das Beweisverfahren nicht völlig entkräftet wurde. Wie er selbst zugibt, hat er sich um die Aufnahme in die SS beworben und hat sich zur Tatzeit am Tatort befunden und sich unter den an der Zerstörung des Judentempels beteiligten SA- und SS-Leuten bewegt, weshalb anzunehmen ist, dass auch er selbst Zerstörungshandlungen gesetzt hat, wenngleich durch die Zeugen derartige Handlungen nicht mit voller Sicherheit bestätigt werden konnten.“

„Damals war ganz St. Pölten auf den Beinen, als es hieß, der Judentempel brennt“

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Abb. 2: Die zerstörte Fensterfront in den 1950er Jahren. Noch gut zu erkennen sind die Fragmente der bunten Bleiverglasung mit den Davidsternen © NÖLB
Ursprünglich war gegen den späteren Hauptangeklagten Eugen Brandstetter aufgrund ganz anderer Verdachtsmomente, nämlich § 8 Verbotsgesetz, § 7 Wahlgesetz sowie § 4 Kriegsverbrechergesetz ermittelt und im April 1946 für rund ein Jahr Untersuchungshaft verhängt worden, denn: „B. gehörte seit 1938 der SS an und wurde auch von Zeugen in Uniform gesehen. […] B. ließ sich nicht registrieren und beteiligte sich an der Wahl, “wie die Polizeidirektion St. Pölten die Staatsanwaltschaft Wien informierte. Für ehemalige Mitglieder der NSDAP und ihrer Gliederungen bestand Registrierungspflicht, von den ersten Wahlen zum Nationalrat im November 1945 waren sie noch ausgeschlossen. Nachdem die „Minderbelasteten“ aber wieder zugelassen wurden, erreichte ihr Sammelbecken, die „Wahlpartei der Unabhängigen“, im Oktober 1949 knapp 12%.

Der im Zuge dieser Ermittlungen vom Polizeikommissariat einvernommene Wilhelm Schuldes hatte Brandstetter schwer belastet. Dieser sei nicht nur „ein fanatischer SS-Angehöriger“ gewesen, sondern auch bei der „Zertrümmerung des Judentempels in St. Pölten massgebend beteiligt“ gewesen und habe sich „auch als Aufseher bei verschiedenen Ausschreitungen gegen Juden beteiligt.“

In den Vormittagsstunden „glaublich zwischen 8 oder 9 Uhr“ habe sich Schuldes zum Tatort begeben. „Als wir ankamen waren die Strassen vor dem Judentempel von Leuten umringt, welche das Geschehen beobachteten. Ich sah damals unter den SS-Angehörigen viele St. Pöltner Bekannte: Eugen Brandstetter, der mir von früher aus meiner Schulzeit bekannt ist, Luger, der Sohn eines Gastwirtes in St. Pölten, Fritz und Ernst Witzany, Söhne des Rauchfangkehrermeisters Haiderer, Futschik Johann, besonders hervorgetan haben sich auch Matzer und Kalteis.“

„Ich war nicht uniformiert und trug auch keine Stiefel.“

Der Hauptangeklagte Eugen Brandstetter lernte in der Eisenhandlung Benedikt in der Wiener Straße in St. Pölten den kaufmännischen Beruf. Noch vor Beendigung der Lehrzeit verdingte er sich allerdings als Berufs-Fußballspieler in St. Pölten und Wien und wurde Mitglied im Deutschen Turnerbund. Dieser hatte bereits 1889 den „Arierparagraphen“ eingeführt. In einer Niederschrift, aufgenommen von der Polizeidirektion Wien am 1. Juni 1946, gab Brandstetter folgendes zu Protokoll:

„Ich war nur wegen des Sports beim Turnverein. Ich habe mich nie politisch betätigt. Ich habe sowohl in nationalen, so wie auch in christlichen Kreisen verkehrt. Ich pflegte auch Verkehr mit Juden.“ Letzteres dürfte der Wahrheit entsprochen haben, Melanie Benedikt, die Gattin des Eisenhändlers, war Jüdin und überlebte die NS-Zeit nur aufgrund ihrer „privilegierten Mischehe“.

Der in derselben Gasse wie Brandstetter wohnende Hermann Pimper hätte ihn dazu überredet, zur SS und zur Partei zu gehen. „Ich wurde nach St. Pölten, Karmeliterhof, gewiesen. Dort erhielt ich eine SS-Uniform und in dieser sollte ich nach Wien fahren, um mich beim Gauleiter Dr. Jury vorzustellen. […] Ich kann mich nicht erinnern, jemals irgend ein Formular wegen der Aufnahme unterschrieben zu haben.“

Erst nach weiteren Einvernahmen wird Brandstetter zugeben, für die SS zumindest „Telefondienst“ geleistet zu haben. Seine Gattin, Stephanie Gerlach, erklärte als Zeugin einvernommen, dass sie trotz Vorhaltes entsprechender Dokumente nichts davon wisse, dass ihr Mann bei der SS gewesen sei. Auch über die Zerstörungen der St. Pöltner Synagoge habe dieser nie ein Wort verloren.

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Abb. 3: Die hölzerne Dachkonstruktion der Kuppel blieb während des Pogroms unversehrt © Christoph Lind
Bereits kurz nach der Befreiung lautete die Strategie im Umgang mit dem Nationalsozialismus demnach Amnesie, Unwissenheit und Schweigen. Die Vernehmung weiterer Zeugen brachte keine neuen Erkenntnisse: Der Nachbar eines Angeklagten der aus „Neugierde zum Tempel“ gefahren wäre, eröffnete seine Aussage im Mai 1949 mit den Worten: „Es ist schon so lange her, dass ich nicht einmal mehr weiss, mit wem ich dort hingegangen bin. Ich kann mich an nichts mehr erinnern.“ Die Nachbarin gab zu Bedenken: „Ich bin sehr vergesslich.“ Sie wisse auch nicht mehr, „ob der Judentempel damals im Frühjahr oder Herbst brannte.“ Unabhängige, mit größerer Erinnerungskraft ausgestattete Zeugen wurden nicht mehr vernommen.

Über die Verwüstungen der St. Pöltner Synagoge, im Gebäude selbst wurde kein Feuer gelegt, konnte Brandstetter in der Folge dann aber doch detailliert Auskunft geben: „Als ich um ca. 8 Uhr früh, nachdem mich Pimper von zuhause abholte, zum Judentempel kam, sah ich, wie man im Vorgarten zu dem Tempel Papier, Fetzen und anderes zusammenwarf und anzündete. Es hat schon gebrannt, als ich hinkam. Ich sah, wie man die Fenster einschlug, weiters sah ich einen Mann auf die Kuppel klettern, welcher den Zionstern abriss und auf die Straße warf. Es war dies Anton Kalteis, welchen ich auch von der SS kannte.“

Bei den brennenden „Fetzen“ handelte es sich vermutlich um den Thoravorhang und liturgische Gewänder, beim „Papier“ um Gebetsbücher und möglicherweise um Teile des IKG-Archivs und der Bibliothek.

„Denn es ist zweifellos unmöglich, bei einer solchen Volksmenge einen einzelnen Mann im Auge behalten zu können.“

Die Ausforschungen des Anton Kalteis dauerten drei Jahre und gestalteten sich einigermaßen mysteriös. Zunächst wurde fälschlicherweise nach einem Kalteis N. gesucht, am 2. August 1949 konnte die Kriminalabteilung des Bundespolizeikommissariats St. Pölten schließlich mitteilen, „dass der in Frage stehende Kalteis Anton seit 1945 vermisst ist.“ In einem Schreiben vom 17. Juli 1950 wiederum berichtete das Polizeikommissariat schlussendlich, dass der „Zion-Stern von einem Teilnehmer der Aktion namens Julius Feicht, welcher 1941 an der Ostfront fiel, herabgeworfen und zertrümmert“ wurde.

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Abb. 4: Das einzige bekannte Foto der Inneneinrichtung vor den Zerstörungen 1938 © Centropa
Die Suche zwecks Einvernahme nach weiteren, von unterschiedlichen Zeugen genannten, mutmaßlichen Tätern gestaltete sich als Geisterfahndung. Ernst Witzany wäre nach Angaben seiner Brüder gefallen, Fritz Witzany noch 1945 nach einem der westlichen Bundesländer Österreichs geflüchtet, N. Maca ebenfalls 1947 aus dem „Arbeitslager für NS-Angehörige“ Viehofen entwichen, beide seither unbekannten Aufenthaltes. Nachdem Ernst und Fritz nicht gefunden werden konnten, wurden die „nach unbestimmten Angaben“ ebenfalls beteiligten Josef, Karl, Michael und Walter Witzany gar nicht mehr gesucht. Auch die beiden Söhne des Rauchfangkehrermeisters Haider waren im Krieg gefallen, ebenso wie SS-Sturmbannführer Josef Öllerer.

Der SS-Standartenführer aus Krems, der die Zerstörungen angeordnet haben soll und mehrmals als Befehlshaber genannt wird, bleibt anonym, hingegen wird der diensthabende Führer des Sturmbann 52/5 in St. Pölten Anton Mickal, im gesamten Prozess nur einmal phonetisch als „Michkal oder Mischkol“ umschrieben und nicht weiter beachtet. Die Vermutung, dass in dem Prozess am St. Pöltner Kreisgericht durch die Delegation der Verantwortung lokale Persönlichkeiten geschützt werden sollten, äußerten die Niederösterreichischen Nachrichten noch im Jahre 1988: „Einige der Teilnehmer [an diesen Ausschreitungen] zählen heute wieder zu den honorigen Personen in Politik und Gesellschaft unserer Tage.“

Dokumentarisch belegt hingegen ist durch einen Erfahrungsbericht des Führers des SD-Unterabschnittes Wien Josef Trittner, dass die 52. SS-Standarte in Krems am 10. November um 4 Uhr früh den telefonischen Auftrag erhielt, „in jüdische Tempel und Bethäuser einzudringen und sie zu demolieren,“ sowie „den Juden die Fensterscheiben und die Türen einzuschlagen“. Die Gauleitung Wien gab an die Kreisleitungen bezüglich der „Judenaktionen“ einen Befehl, dessen wichtigste Punkte lauteten: „1. Uniformverbot, 2. Strengstes Verbot bezügl. Plünderungen, 3. Brandstiftungen sind verboten.“ Auch Gauleiter Hugo Jury unterstrich in seinem Telegramm an den SS-Oberabschnitt „Donau“: „Wer plündert, ist zu verhaften.“ Geplündert wurde indes ungeniert, verhaftet wurden allerdings nicht die an den kriminellen Aktionen Beteiligten, sondern die Juden St. Pöltens.

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Abb. 5: Der zerstörte Innenraum vor der Renovierung 1981 © Injoest
Nach 1945 musste sich niemand der Verantwortung stellen, obwohl die Räuber namentlich bekannt waren. In einem Schreiben des Polizeikommissariats St. Pölten an das Kreisgericht im Juli 1950 heißt es: „Müllner Franz und Kubec Erich wurden beim Abtransport von Teppichen und Stühlen gesehen. Müllner soll solche Teppiche und Gegenstände bis zum Zusammenbruch des Großdeutschen Reiches in seiner Wohnung verwendet haben. […] Weiters sollen nach unbestimmten Angaben die Brüder Anton, Hermann, Karl und Maximilian Scheuch, sowie dessen Vater, Josef Scheuch, Wienerstr. 147, an den Zerstörungen beteiligt gewesen sein.“

Durch Erhebungen und vertrauliche Mitteilungen konnte das Polizeikommissariat weitere Personen, die an der Zerstörungsaktion maßgebend beteiligten waren, in Erfahrung bringen. Kein einziger dieser mit Geburtsdaten und Meldeadressen amtsbekannten Männer wurde allerdings vor Gericht geladen oder hätte sich jemals seiner Verantwortung stellen müssen.

 

Text: Dr. Philipp Mettauer, Institut für jüdische Geschichte Österreichs

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