© Elisabeth Vavra

Volksschulgesetz 1869

„…für Heranbildung tüchtiger Menschen“

150 Jahre Reichsvolksschulgesetz

Redet man über Schulpflicht, so fällt einem meist zunächst – zumindest mir geht es so – die große Reformerin Maria Theresia ein. Sie gehörte zu den ersten, die erkannten, dass wirtschaftlicher und sozialer Fortschritt eng mit dem Bildungsangebot eines Landes verknüpft sind. Die unter ihrer Regentschaft erlassene „Allgemeine Schulordnung“ von 1774 verpflichtete alle sechs- bis zwölfjährigen Kinder zum Schulbesuch. Ab nun sollte es drei Arten von Elementarschulen geben: in jeder Provinz am Sitz der Schulkommission eine Normalschule als Vorbild für die anderen Schulen, zumindest in jedem Viertel oder Kreis eine Hauptschule und an allen Orten mit Pfarr- und Filialkirchen „gemeine deutsche oder Trivialschulen“.

Pyhra, Foto: E. Vavra

Abbildung 1: Musterschule in Pyhra, errichtet unter Maria Theresia um 1775 (© Elisabeth Vavra)

Für die Errichtung neuer Schulen musste die Grundherrschaft oder – sollte eine solche nicht vorhanden sein – die Gemeinde aufkommen. Die Kinder durften nicht länger in der Wohnung des Lehrers unterrichtet werden. Die Einteilung des Schuljahres richtete sich nach den bäuerlichen Arbeiten. Kleinere Kinder waren in den Wintermonaten vom Schulbesuch entbunden. Die Acht- bis Dreizehnjährigen waren in den Sommermonaten freigestellt, um ihren Pflichten auf den Bauernhöfen nachkommen zu können. Musterschulen, so etwa in Pyhra, wurden errichtet. Unter Joseph II. erschien 1884 ein Erlass, der bestimmte, dass in allen Orten mit 90 bis 100 schulfähigen Kindern Trivialschulen zu errichten waren. Trotz der bei Verletzung der Schulpflicht angedrohten Sanktionen blieb der Schulbesuch besonders in den ländlichen Gebieten mangelhaft. Die Gründe hierfür waren vielfältig: weite Schulwege, Armut, Ausfallen der kindlichen Arbeitskraft durch den Schulbesuch, aber auch Nachlässigkeit und Gleichgültigkeit der Eltern. Mit der „Politischen Schulverfassung“ von 1805, die am 1. April 1806 in Kraft trat, wurde das Elementarschulwesen wieder völlig unter die Aufsicht der örtlichen kirchlichen Amtsträger gestellt. Allerdings hatten sie das Gesetz sowie staatliche Verordnungen zu beachten. 

Abbildung 2: Volksschule in Bad Pirawarth, 1868 errichtet (© Elisabeth Vavra)

Auch die pädagogischen Reformer des Jahres 1848, an ihrer Spitze Franz Exner, beschäftigten sich mit der Umgestaltung des Schulwesens. Ziel der Volksschulen sollte es sein, ein solches Maß von Kenntnissen und Fähigkeiten zu vermitteln, dass der zukünftige Bürger im Erwerbsleben bestehen, seine staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten „zum Wohle des Ganzen und seiner selbst“ ausüben und „ein menschwürdiges Leben“ führen könne. Um dieses Ziel zu erreichen musste der Lehrplan erheblich erweitert werden. Zu den Fächern Religion, Lesen, Schreiben und Rechnen traten die Welt- und Vaterlandsgeschichte in Verbindung mit Geographie, die Geometrie, Naturgeschichte, Gesang und Leibesübungen. Nach Abschluss der Pflichtschuljahre sollten die AbsolventInnen die Muttersprache „bis zum fertigen mündlichen und Schriftlichen Ausdrucke“ beherrschen.

Die Reformpläne wurden zwar beim Ministerium deponiert, eine durchgreifende Umsetzung erfuhren sie allerdings erst durch die Verabschiedung des sog. Reichsvolksschulgesetzes 1869.

 

 

Abbildung 3: Volksschule in Schrems, 1871 errichtet (© Elisabeth Vavra)

Ein Auslöser für die Umsetzung war die Niederlage bei Königgrätz 1866. Man führte die Katastrophe u.a. auch auf die katastrophale Schulbildung zurück. Bei der Musterung 1865 hatte sich gezeigt, dass die Rekruten zu zwei Drittel Analphabeten waren. Die liberalen Kreise drängten auf durchgreifende Reformen und setzten sich auch durch. Artikel 17 des Verfassungsgesetzes von 1867 übertrug dem Staat „das Recht der obersten Leitung und Aufsicht“ über das gesamte Unterrichts- und Erziehungswesen. Damit wurde der Kirche die Schulaufsicht entzogen. Ein „Ministerium für Cultus und Unterricht“ wurde geschaffen. Zu dessen ersten Aufgaben zählte die radikale Umgestaltung des Volksschulwesens. 

Am 14. Mai 1869 sanktionierte Kaiser Franz Joseph I. das Gesetz, das bereits mit dem folgenden Schuljahr in Kraft trat. Die Länder hatten die Möglichkeit geeignete Durchführungsbestimmungen zu erlassen und das Gesetz damit den regionalen Voraussetzungen anzupassen. Das Primarschulwesen umfasste nun die „allgemeinen Volksschulen“ und die „Bürgerschulen“, die den Typus der Hauptschule ablösten. In der allgemeinen Volksschule erstreckten sich die Lehrgegenstände zumindest auf „Religion, Sprache, Rechnen, das Wissenswertheste aus der Naturkunde, Erdkunde und Geschichte mit besonderer Rücksichtnahme auf das Vaterland und dessen Verfassung, Schreiben, Geometrische Formenlehre, Gesang, Leibesübungen“. Mädchen waren noch in weiblichen Handarbeiten und in der Haushaltungskunde zu unterweisen. An der auf diesem Lehrplan aufbauenden Bürgerschule erhielten die Kinder Unterricht in „Religion, Sprache und Aufsatzlehre, Geographie und Geschichte […], Naturgeschichte, Naturlehre, Arithmetik, Geometrie, Buchhaltung, Freihandzeichnen, Geometrisches Zeichnen, Schönschreiben, Gesang und Leibesübungen; für Mädchen: weibliche Handarbeiten und Haushaltungskunde“. An nichtdeutschen Bürgerschulen kam noch der Unterricht in Deutsch hinzu. Den Landesschulbehörden stand es frei, noch einen Unterricht in einer „fremden lebenden Sprache“ einzurichten. Der Schulunterricht war ganztägig. 

Abbildung 4: Volksschule in Grafenwörth, 1907 errichtet in sezessionistischem Formengut (© Elisabeth Vavra)

Wenn im fünfjährigen Durchschnitt im Umkreis von einer Stunde mehr als 40 schulpflichtige Kinder lebten, musste eine Volksschule errichtet werden. Die Schulpflicht begann mit dem vollendeten sechsten Lebensjahr und endete mit dem vollendeten 14. Wurden Volks- und Bürgerschulen gemeinsam geführt, so waren sie achtklassig. Bei getrenntem Betrieb dauerte die Volksschule fünf Jahre und die Bürgerschule drei Jahre. Die Zahl der LehrerInnen richtete sich nach der Zahl der SchülerInnen: Überschritt im dreijährigen Durchschnitt die Schülerzahl die 80, musste eine zweite Lehrkraft eingestellt werden, eine dritte, wenn die Zahl 160 erreicht wurde. Zu Errichtung und Erhalt der Schulen waren die Gemeinden verpflichtet. Konnten Kinder, da sie in einer Fabrik arbeiteten, die Gemeindeschule nicht besuchen, mussten die Fabrikinhaber eine „Fabrikschule“ errichten. Zumindest zwölf Stunden sollte der Unterricht wöchentlich umfassen. Er durfte nicht vor 7 Uhr, nicht nach 18 Uhr und auch nicht während der Mittagszeit angesetzt werden. Erst 1885 wurde die Kinderarbeit im Gewerbe bzw. in Fabriken eingeschränkt bzw. abgeschafft. 

Verglichen mit heutigen Verhältnissen scheinen uns die Zustände in den Volks- und Bürgerschulen noch immer erschreckend.

Abbildung 5: Volksschule in Bisamberg, neoklassizistischer Bau, um 1910 (© Elisabeth Vavra)

Nichtsdestotrotz darf man nicht übersehen, dass die Habsburgermonarchie mit dem Reichsvolkschulgesetz eine Vorreiterrolle in Europa übernahm. Nicht nur liberal in der Gestaltung der Lehrpläne legte das Gesetz auch neue Maßstäbe an die „Schulhygiene“ an: Zumindest auf dem Papier verlangte das Gesetz die Errichtung eines Turnplatzes, in ländlichen Gebieten eines Gartens für den Lehrer und eine „Anlage für landwirtschaftliche Versuchszwecke“. Landesgesetze sollten die „Herstellung, Erhaltung, Einrichtung, Miete und Beheizung“ regeln. Begründet wurden die Forderungen mit dem Umstand, dass das Kind nun „vom sechsten bis zum vierzehnten Jahre, also gerade im Entwicklungsalter, den größten Theil des Tages im Schullocale zubringt und mehr oder minder in physischer Zwangslage.“ Wie die in der Folge erscheinenden wissenschaftlichen Publikationen zu diesem Thema zeigen, wurde besonderes Augenmerk auf die Wahl des Bauplatzes für neu zu errichtende Schulen gelegt: Der Bauplatz sollte möglichst frei liegend sein, um so eine ausreichende Versorgung mit Tageslicht und Luft zu gewährleisten. Industrieviertel, Kasernen, stark befahrene Straßen und „moralisch gefährdete“ Plätze wären bei der Wahl zu meiden. Raum für Erholungsorte wie Spiel- und Turnplätze sollte vorhanden sein. Von jedem Pult aus sollte möglichst ein Stück Himmel zu sehen sein. Musterbaupläne für jeden Schultyp halfen den Gemeinden bei der Entscheidungsfindung.

Abbildung 6: Volksschule in Klein-Pöchlarn, in Formen des Heimatstils 1913 errichtet (© Elisabeth Vavra)

Auf dem Gelände der Wiener Weltausstellung errichtete der Architekt August Krumholz in Zusammenarbeit mit dem Pädagogen Erasmus Schwab das Gebäude einer einklassigen Volksschule als Muster für ländliche Gemeinden: Im Erdgeschoß lag die Wohnung des Lehrers bestehend aus Vorraum, Küche und zwei Zimmer. Im 1. Stock befanden sich die Unterrichtsräume: ein Klassenzimmer für 60 Kinder (9,60 x 6,80 x 3,60m), der Handarbeitsraum für Mädchen und das Lehrmittelzimmer. Getrennt nach Geschlechtern waren die Garderoben und Toilettenanlagen. Das Schulhaus lag in einem Garten mit Bienenhaus. Auf dem Gelände befand sich auch ein Sommer-Turn- und Spielplatz.

Das großzügige Projekt sah auch eine Mehrzweckhalle vor, die für schulische und Gemeindezwecke genützt werden sollte. In ihm untergebracht war neben dem Veranstaltungssaal, der im Winter als Turnsaal diente, eine Schulwerkstatt sowie Wirtschaftsräume für den Lehrer (Kuh- und Schweinestall, Holzlager usw.). Dieses „Landschulhaus“ wurde zum Prototyp für Volksschulgebäude in der Monarchie. 

Das „Reichsvolksschulgesetz“ von 1869 war ein erster Schritt in die richtige Richtung. Auf diesem baute die 1905 erlassene „Schul- und Unterrichtsordnung für allgemeine Volksschulen und für Bürgerschulen“ auf, die bis in der 50er Jahre des 20. Jahrhunderts mit Adaptionen gültig war.

Abbildung 7: Die „Volksschule am Kirchenberg“ in Kirchberg an der Pielach, 1750 errichtet (© Elisabeth Vavra)

Mancherorts hielt die triste Schulsituation in Niederösterreich aber noch lange an. Zwar entstanden in etlichen größeren Gemeinden in der Folge große Schulneubauten, aber nicht jede war in der Lage für ausreichend Schulraum zu sorgen. Ein typisches Beispiel dafür ist die Geschichte der „Volksschule auf dem Kirchenberg“ in Kirchberg an der Pielach, in der ein prominenter Niederösterreicher die Schulbank drückte: 1911 begann dort Franz König, der spätere Kardinal, seine schulische Laufbahn. Der Bau zu Füßen der Pfarrkirche wurde 1750 errichtet. Anfänglich war der Besuch der einklassigen Schule mäßig: Um 1782 zählte man nur 29 Kinder; 1855 waren es dann über 200 Kinder. Die Räumlichkeit wurde zu klein. Ein zweiter Schulraum wurde errichtet. Bereits 1865 ging die Schule mit ihrem kompletten Inventar in den Besitz der Gemeinde über, die nun die finanzielle Last zu tragen hatte.

Die steigende Zahl der Zöglinge machte 1873 den Bau eines dritten Klassenzimmers notwendig. Zehn Jahre später drängten sich in jeder Klasse bereits 100 Schulkinder. Man baute einen vierten Raum aus. Die Gemeinde begann einen Neubau in Erwägung zu ziehen, aber es kam zu keiner Ausführung. 1907 mussten wegen Baufälligkeit des Gebäudes von den inzwischen sechs Klassen zwei in den Kindergarten übersiedeln. Ein Grundstück erwarb die Gebäude 1937. Der Zweite Weltkrieg verhinderte weitere Schritte. Ein Jahr nach Kriegsende beschloss die Gemeinde endlich den Neubau; zu diesem Zeitpunkt waren die Schulklassen auf sechs Örtlichkeiten verteilt. 1952 konnte endlich das Gebäude seiner Bestimmung übergeben werden.

Text: Prof.in Dr.in Elisabeth Vavra

Literatur:
Helmut Engelbrecht, Geschichte des österreichischen Bildungswesens. Bd. 3: Von der frühen Aufklärung bis zum Vormärz, Wien 1984 und Bd. 4: Von 1848 bis zum Ende der Monarchie, Wien 1986.

Quellen:
Reichsgesetzblatt für das Kaiserthum Oesterreich, XXIX. Stück, 62: Gesetz vom 14. Mai 1869.
Reichsgesetzblatt für das Kaiserthum Oesterreich, XIX. Stück, 53: Gesetz vom 2. Mai 1883.
Reichsgesetzblatt für das Kaiserthum Oesterreich, LXIV. Stück, 159, Verordnung des Ministeriums für Kultur und Unterricht vom 29. September 1905.

Abbildungsverzeichnis:

Titelbild: Einrichtung einer alten Schulklasse, Schulmuseum in Neumarkt an der Ybbs (© Elisabeth Vavra)
1. Musterschule in Pyhra, errichtet unter Maria Theresia um 1775 (© Elisabeth Vavra)
2. Volksschule in Bad Pirawarth, 1868 errichtet (© Elisabeth Vavra)
3. Volksschule in Schrems, 1871 errichtet (© Elisabeth Vavra)
4. Volksschule in Grafenwörth, 1907 errichtet in sezessionistischem Formengut (© Elisabeth Vavra)
5. Volksschule in Bisamberg, neoklassizistischer Bau, um 1910 (© Elisabeth Vavra)
6. Volksschule in Klein-Pöchlarn, in Formen des Heimatstils 1913 errichtet (© Elisabeth Vavra)
7. Die „Volksschule am Kirchenberg“ in Kirchberg an der Pielach, 1750 errichtet (© Elisabeth Vavra)

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