Leben nach Regeln: „Alltag“ in der Kaiser Franz Joseph-Landes-Heil- und Pflegeanstalt in Mauer-Öhling
In einem Regal der Niederösterreichischen Landesbibliothek steht ein ca. 3 cm starkes, schlicht gebundenes Buch: Es enthält fünfundzwanzig 1903 erlassene Ordnungen und Instruktionen der Kaiser Franz Joseph-Landes-Heil- und Pflegeanstalt in Mauer-Öhling.Die Ordnungen enthalten Dienstvorschriften für Ärzte und Pflegepersonal ebenso wie Anleitungen zur Fütterung der Stalltiere oder einzelne Arbeitsschritte für die Zubereitung der Backwaren.
Den ersten Schritt – die Aufnahme in die Anstalt – regelte §34 der Hausordnung: Der jeweils amtierende Journalarzt hatte die Aufnahmepapiere auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen, eine Untersuchung v.a. auf ansteckende Krankheiten durchzuführen und gemeinsam mit der Begleitperson ein Protokoll aufzunehmen; in diesem sollten u.a. auch bereits vorhandene Verletzungen verzeichnet werden. Dann erfolgte die Übergabe an das zugewiesene Trakt-Pflegepersonal, das für die Versorgung mit frischer Leibeswäsche und für die Verpflegung zuständig war.
Der Tagesablauf war streng reglementiert: Im Sommer (1. April bis 30. September) hatte man um 5 Uhr morgens das Bett zu verlassen; fünfmal am Tag wurde Essen ausgegeben: um ½ 7 Uhr das Frühstück, um ½ 10 Uhr das zweite Frühstück, das Mittagessen um 12 Uhr, die Jause um ½ 5 Uhr und das Nachtmahl um ½ 7 Uhr. Die Nachtruhe begann um 9 Uhr. Dreimal am Tag fanden Visiten durch die Ärzte statt. Im Winter wurden die Zeiten der Kürze des Tages angepasst: Die Ruhezeit endete erst um 6 Uhr morgens, Frühstück gab es um 7 Uhr, Nachtmahl um 6 Uhr abends.
Zu den Säulen der Therapie in Mauer-Öhling zählte neben der Beschäftigung in den Werkstätten und in der Landwirtschaft die Bewegung in frischer Luft: Den Ruhigen – also denen, die zu ihrer Sicherheit und zu der der Allgemeinheit nicht weggesperrt werden mussten – stand das gesamte Areal zur Rekreation zur Verfügung. Den Kontakt mit der Außenwelt ermöglichten die großzügig bemessenen Besuchszeiten zwischen 8 Uhr vormittags und 6 Uhr nachmittags. Auch für Zerstreuung war gesorgt: §87 der Hausordnung führt dazu Kegelbahnen, Lawn-Tennis- und Turnplätze, die Abhaltung von Konzerten, Theatervorstellungen und Tanzunterhaltungen an. Veranstaltungsort war u.a. das eigens errichtete Gesellschaftshaus mit seinem Festsaal. Der Prater ergänzte das Vergnügungsangebot. Lesestoff boten Bücher und Zeitungen aus der Bibliothek, allerdings wurden anstößige Abschnitte aus den Zeitungen entfernt. An Sonn- und Feiertagen wurde die Sonntagsruhe eingehalten und den Pfleglingen war es […] gestattet dem Gottesdienste sowie den Andachtsübungen und religiösen Pflichten ihrer Konfession nachzukommen.
In der Familienpflege
Der Direktor entschied bei der Aufnahme auch darüber, ob der Patient/die Patientin für eine Familienpflege geeignet war. Pflegestellen gab es in dem zur Anstalt gehörenden Pflegerdorf und bei externen Familien. In solchen Pflegestellen durften nie mehr als drei Pfleglinge gleichen Geschlechts wohnen. Sie durften weder beschimpft noch körperlich bestraft werden.
Zur Übernahme von Pfleglingen sind solche Personen geeignet, in deren Familien religiöser, sittlicher Sinn, Reinlichkeit und Ordnungsliebe herrschen.[…] Der Pflegling ist in wohlwollender, freundlicher und geduldiger Weise zu behandeln.
Dem Pflegling musste ein eigener Schlafraum zur Verfügung stehen, der nicht mit den Aborten oder Ställen in Verbindung stehen durfte. Die Einrichtung hatte mindestens aus einem Tisch, einer Bettstelle und Stühlen zu bestehen. Das Bett musste mit einem Strohsack, einem Kopfpolster, einer Winter- und einer Sommerdecke, drei Leintüchern, drei Polsterbezügen und drei Deckenkappen ausgestattet sein. Die Kleidung, die die Anstalt zur Verfügung stellte, durfte den Kranken nicht als Anstaltspflegling erkennbar machen.
Die Ausstattung für Patienten bestand aus:
2 Tuchanzüge, 2 Leinenanzüge (waschbar), 1 Überrock, 1 Hut, 1 Kappe, 3 Hemden, 3 Paar Socken, 3 Unterhosen, 2 Halstücher, 3 Taschentücher, 3 Handtücher, 1 Paar Hosenträger, 1 Paar Stiefel, 1 Paar Schuhe, 1 Paar Pantoffel, 1 Kamm, 1 Kopfbürste, 1 Zahnbürste.
Die für Patientinnen aus:
2 Tuchanzüge, 2 Leinenanzüge (waschbar), 1 Umhängtuch, 2 Kopfbedeckungen (Hut, Kopftuch), 3 Hemden, 3 Paar Strümpfe, 3 Unterröcke, 3 Halstücher, 3 Handtücher, 3 Taschentücher, 2 Paar Schuhe, 1 Paar Pantoffel, 1 Kamm, 1 Kopfbürste, 1 Zahnbürste.
Pfleger:innen und Kranke
Die Paragraphen in den Dienstvorschriften für das Personal geben Auskunft über die vorgeschriebenen Arbeiten ebenso wie über die Lebensbedingungen des Personals. Die im Pflegedienst Beschäftigten mussten bei der Anstellung unter 35 Jahre alt sein, gesund, der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig und mindestens die Volksschule abgeschlossen haben; bevorzugt wurden in Niederösterreich heimatberechtigte Person. Die Entlohnung setzte sich aus Barlohn, Verköstigung, Dienstkleidung und Unterkunft zusammen. Der Anfangslohn betrug 28 Kronen monatlich; eine Steigerung um 4 Kronen erfolgte alle 2 Jahre. Die Annahme von Trinkgeldern war verboten. Der Urlaubsanspruch betrug bis zu 8 Tage im Jahr.
Nebenbei bemerkt: Die Dienstvorschriften wurden schon damals großteils geschlechtsneutral formuliert: Es wurde meist vom „-personal“ gesprochen. Wo dies nicht möglich war, wurden beide Geschlechter angeführt: z.B. Traktpfleger (Traktpflegerinnen) oder Oberpfleger (Oberpflegerin).
Die Pfleger:innen hatten die Patient:innen u.a. wenn nötig, beim An- und Ausziehen, beim Essen, bei der Körperpflege zu unterstützen, den Wechsel der Leib- und Bettwäsche vorzunehmen, auf Sauberkeit in den Räumen zu achten usw. Ein besonderes Augenmerk sollten sie auf die Verhaltensweisen der Kranken richten: auf deren Stimmung, Redeweisen, Bewegung und Verhaltensmuster. Besonders detailliert sind die Anweisungen bezüglich des Verhaltens gegenüber den Patient:innen:
§ 24 der Hausordnung
Den Pfleglingen haben alle Anstaltsbewohner jederzeit und in allen Lagen mit der größten Zuvorkommenheit, Milde, Schonung, Teilnahme und Sanftmut zu begegnen. Es soll den Pfleglingen jede Höflichkeitsbezeugung erwiesen werden, die ihrem Stande und früheren Bildungsverhältnisse zukommt. Die Anrede mit „Du“ ist nur ausnahmsweise jugendlichen Pfleglingen unter zehn Jahren gegenüber statthaft.
§11 der Dienstvorschrift für Pflegepersonal
Die Pflegepersonen müssen sich daher beherrschen lernen und müssen geduldig, freundlich und gefällig gegen alle, auch gegen die heftigen, verwirrten oder unreinen Pfleglinge sein. Besonders strenge ist es allen Pflegepersonen untersagt, Kranke auf eigene Faust in irgend einer Weise, sei es durch Einsperrung in eine Zelle oder durch Anlegung einer Schutzjacke, zu beschränken. […] Sie dürfen gegen keinen Kranken unartig sein, dürfen über keinen Kranken spotten oder lachen, ihn verrückt, toll, närrisch nennen, ihm Schimpfnamen u.s.w. zurufen
Heilendes Arbeiten
Die Pflegepersonen haben die Kranken bei der Beschäftigung dauernd zu überwachen und mit Liebe und Geduld zu unterweisen.
Ein Therapieansatz war die sinnvolle Beschäftigung der Pfleglinge, die als erprobtes Heilmittel galt. Je nach Gesundheitszustand und Befähigung wurden sie für unterschiedliche Arbeiten herangezogen: In den einzelnen Abteilungen übernahmen sie die Reinigung und das Aufräumen der Zimmer und Gänge, sorgten für die Pflege und Reinigung der Kleidung. Sie kamen in den Werkstätten zum Einsatz, in der Wäscherei, in der Nähstube, in der Küche oder in der Bäckerei und Fleischerei. Sie arbeiteten auf dem Wirtschaftshof, in den Gemüsegärten, auf den Feldern, in der Meierei oder in der Holzwirtschaft. Arbeitszeit war zwischen 11 und 5 Uhr nachmittags; nur während der Ernte konnte es zu mehr Stunden kommen.
Arbeitseinteilung und Überwachung lagen in der Hand des Arbeits-Oberpflegers: Er hatte die arbeitenden Kranken in den Werkstätten, in der Wäscherei, in der Küche und in den übrigen Beschäftigungsräumen der Anstalt zu besuchen, die Arbeitsgruppen in den Gartenanlagen der Landwirtschaft und im Meierhofe zu überwachen.
In den Instruktionen für die Schwester Wäschebesorgerin finden sich detaillierte Angaben etwa für Zubereitung der Lauge oder für die Abfolge der Waschvorgänge: So wurde mit der Reinigung der ungebleichten Wäsche (Strohsäcke, Arbeitsschürzen, Schutzkleider, Zwangsjacken etc.) begonnen; hierauf wurden Handtücher und Tischtücher, dann Leintücher, nach diesen Hemden und Gattien (= Unterhosen), die färbige Bettwäsche und schließlich die Sommer- und Tuchkleider gewaschen. Die in Arbeit genommene Partie Wäsche wurde mindestens eine Stunde lang in kaltem Wasser weichen gelassen und dann in den Maschinen resp. Kesseln ausgekocht.
Die Bäckerei versorgte alle in der Anstalt und Kolonie Lebenden mit den notwendigen Produkten, weißes Gebäck wie Kaisersemmeln, mürbes Gebäck, Schwarz- und gemischtes Brot. In der Dienstvorschrift für die Bäcker finden sich nicht nur allgemeine Vorschriften, sondern auch genaue Angaben zu den Arbeitsschritten bei der Herstellung des Gebäckes, von der Bereitung des Vorteiges (Dampfl) bis zum Formen und der Schlußgärung (das Gahben).
Nun hat die Kaisersemmel geformt (gewirkt) zu werden. Das geruselte Teigstück ist zu diesem Zwecke ein wenig breit zuklopfen und am Rand über den Daumen der linken Hand zu legen. Sodann ist der Überschlag mit der rechten Hand gegen den Daumen der linken Hand zu schieben, wodurch die erste Lage (der Lauch) entsteht. Diese Manipulation ist fortzusetzen, bis das Teigstück fünf Einschnitte zeigt, die sich in einem Punkte schneiden und gleich lag sein sollen.
Grafiken in der Dienstvorschrift für die Fleischer und Selcher illustrieren das Zerlegen der vor Ort geschlachteten Rinder, die nach den in Wien und Niederösterreich üblichen Fleischsorten zerlegt wurden: z.B. in Meisel, Wadschunken, Zapfen, Hüferschwanzel, Beiried, Lungenbraten, Rostbraten, Tafelspitz, Kruspelspitz usw. Das Fleisch wurde roh in die Küche geliefert oder gepökelt und geselcht. In der Fleischerei wurden auch Würste hergestellt: Knackwurst, Frankfurter, kleine Würstel, Zervelatwurst, Augsburger, Bratwürste, Leberwurst und Blutwurst. Die Dienstvorschrift legte fest, welche Fleischsorten für die einzelnen Wurstsorten zu verwenden waren, so mussten für Pariser und feine Extrawürste etwa Lungenbraten, Rostbraten, Scherzeln, Rieden und Zapfen verwendet werden. Die Zeit des Gammel- und Separatorenfleisches war noch weit entfernt.
Auch die Gärtnerei und der Meierhof standen ganz im Zeichen der Selbstversorgung. In der Gärtnerei wurde Frühjahrs-, Sommer- und Herbstgemüse gezogen und Vorräte für den Winter produziert. Man bemühte sich um eine Eigenversorgung mit Sämereien und Aussetzpflanzen. Abhängig vom tags zuvor erstellten Arbeitsplan wurden geeignete Pfleglinge für die anfallenden Arbeiten herangezogen.
Der Gärtner hat die Pfleglinge in den denselben zugewiesenen Arbeiten zu leiten, zu unterrichten, an deren Beaufsichtigung teilzunehmen, sich hiebei der Geduld, Schonung, Bescheidenheit und Schweigsamkeit zu befleißigen […].
Der Meierhof und sein Personal waren für Feldwirtschaft und Viehzucht zuständig. Der Wirtschafter hatte den landwirtschaftlichen Betrieb zu beaufsichtigen. An Vieh gab es Pferde, Kühe, Ochsen, Schweine, Schafe und Geflügel, die der Versorgung der Anstalt dienten. Wie bei den anderen Wirtschaftszweigen gingen auch hier die Instruktionen bis ins Detail: So wurde etwa in der Stallordnung und Vorschrift für die Pflege der Nutztiere genau der Zeitplan für die Pflege der Tiere festgelegt: Die Zeiten für die Fütterung und Wartung der Pferde waren im Winter ½ 5 Uhr früh, 11 Uhr mittags und ½ 6 abends, im Sommer ½ 4 früh, 11 Uhr mittags, 6 Uhr abends. Früh und mittags mussten die Pferde mit Striegel, Kardätsche (=feine Bürste zum Glätten des Felles), Schwamm und wollenen Waschlappen geputzt werden. Die Kühe wurden dreimal am Tag gemolken und danach ebenfalls mit Striegel und Kardätsche geputzt. Jedes Pferd fand in seinem Futtertrog täglich 6 kg Hafer, ½ kg Häckerling, 7 kg Heu vor. Die Kühe erhielten im Sommer Grünfutter, dann Melkfutter (geschnittenes Grünfutter mit aufgeschüttetem Trank), dann noch einmal Grünfutter.
Die Feldwirtschaft sollte den Bedarf der Anstaltsküche und die Versorgung der Tiere decken. An grobem Gemüse wurden Kohl, Kartoffel, Rüben und Kraut angebaut. Daneben hatte der Meierhof die Bestimmung, unheilbaren nicht gemeingefährlichen, beschäftigungsfähigen Geisteskranken (Kolonisten) nach Maßgabe des vorhandenen Belegraumes Unterkunft, Verpflegung und Gelegenheit zur Betätigung im landwirtschaftlichen Betriebe unter Gewährung freier Bewegung zu bieten.
Die Ordnungen und Dienstvorschriften stellten das Gerüst für den Alltagsablauf in der Anstalt dar. Sie schildern freilich ein Idealbild; wieweit dieses tatsächlich erreicht wurde, bleibe dahingestellt. Gleiches gilt für die beiden erhaltenen Fotofolgen, die hier zur Illustration herangezogen werden. Auch sie sind nicht als Momentaufnahmen aus dem Alltag aufzufassen, sondern zeigen eine Idealbild des Lebens in der Anstalt.
Bis zum 8. November 2026 ist die Niederösterreichische Landesausstellung im Landesklinikum Mauer noch geöffnet. Unter dem Titel „Wenn die Welt Kopf steht. Mensch.Kopf.Psyche“ erfahren die Besucher:innen hier mehr über die Geschichte der ehemaligen Kaiser-Franz-Joseph-Landes-Heil- und Pflege-Anstalt Mauer-Öhling, deren Funktion in der NS-Zeit sowie über den gesellschaftlichen Umgang mit psychischen Erkrankungen im Wandel der Zeit.
Autorin: Prof.in Dr.in Elisabeth Vavra
Verwendete Quellen und weiterführende Literatur:
Kaiser-Franz-Joseph-Landes-Heil- und Pflege-Anstalt Mauer-Öhling. Statut, Hausordnung und Dienstvorschriften für die Kaiser-Franz-Joseph-Landes-Heil- und Pflegeanstalt in Mauer-Öhling, Wien 1906.
Armin Laussegger (Hg.), Wenn die Welt Kopf steht : Mensch.Psyche.Gesundheit, Niederösterreichische Landesausstellung 2026, St. Pölten 2026.
Landesklinikum Mauer. Ort zur seelischen Gesundung (Menschen und Denkmale), Weitra 2026.
Hermann Heydenreich, Kammerphotograph (1862-1931), Kaiser-Franz-Joseph-Landes-Heil- und Pflege-Anstalt Mauer-Öhling, Folge von Fotos, ca. 1902, Niederösterreichische Landesbibliothek – Topographische Sammlung, Sign. 26.110.
Kaiser-Franz-Joseph-Landes-Heil- und Pflege-Anstalt Mauer-Öhling, Fotoalbum mit ca. 70 Fotos [u.a. von Linus Ofner (1853-1925)] Niederösterreichische Landesbibliothek – Topographische Sammlung, Sign. 26.111.
