100 Jahre Frauenwahlrecht

© Stiftung Bruno Kreisky Archiv

Teil 2: Die Einführung des Frauenwahlrechts

Nach der Einführung des „allgemeinen“ Wahlrechts 1907 nehmen sozialdemokratische und bürgerlich-liberale Akteurinnen ihre Aktivitäten verstärkt wieder auf und vernetzen sich zunehmend mit internationalen Frauenrechtsbewegungen. Die gängigen Vorstellungen der Zeit, die Frauen primär die Rolle als Mütter und Versorgende innerhalb der Familie zuschreiben, werden durch die Frauen selbst auf die Allgemeinheit übertragen: Diese „weiblichen Tugenden“, so argumentieren sie, sollen nun Staat und Gesellschaft zugutekommen.

Wahlrechtsdemonstration der SDAP (sozialdemokratische Arbeiterpartei) anlässlich des ersten internationalen Frauentages am 19. März 1911 in Wien(Stiftung Bruno Kreisky Archiv)Noch während des Ersten Weltkriegs, im Mai 1917, nimmt der Reichsrat seine Tätigkeit wieder auf. Frauenorganisationen bringen Anträge für das Frauenwahlrecht ein, Kundgebungen für Frieden und politische Mitbestimmung stehen jetzt auf der Tagesordnung.
Der Zusammenbruch der Habsburgermonarchie und das Ende des Krieges schaffen neue Voraussetzungen. Die Provisorische Nationalversammlung verpflichtet sich im November 1918 zur Einführung des aktiven und passiven Wahlrechts „aller Staatsbürger ohne Unterschied des Geschlechts“.
Frauen werden damit zu einem entscheidenden – und noch schwer einschätzbaren – Faktor in der Politik. Sie stellen infolge des Krieges mehr als die Hälfte der Wahlberechtigten und werden erstmals zum Ziel von Wahlwerbung. Die Wahlkampfthemen für Frauen befassen sich fast ausschließlich mit dem Wohlergehen der Familie und der Zukunft der Kinder.
Bei den ersten Wahlen zur Konstituierenden Nationalversammlung am 16. Februar 1919 liegt die Wahlbeteiligung der Frauen bei 82% und damit – entgegen den Erwartungen – nur wenig niedriger als die der Männer (87%). Von insgesamt 115 weiblichen Kandidaten ziehen acht am 4. März 1919 tatsächlich ins Parlament ein. Sie stellen damit 4,7% der 170 Abgeordneten. Davon vertreten sieben Frauen die Sozialdemokratischen Arbeiterpartei und eine die Christlichsoziale Partei. Befürchtungen der Christlichsozialen, dass ihnen das Frauenwahlrecht schaden würde, erweisen sich als unbegründet: Die Frauen geben ihre Stimmen mehrheitlich der Christlichsozialen Partei und bürgerlichen Gruppierungen.
Trotz der relativ geringen Zahl an weiblichen Abgeordneten in der Ersten Republik gehen zahlreiche frauen- und sozialpolitische Errungenschaften der Zwischenkriegszeit im Wesentlichen auf den Einsatz dieser ersten Politikerinnen zurück: etwa die Regelung des Mutterschutzes, das Nachtarbeitsverbot, die Unterhaltspflicht oder die Regelung der Arbeitsbedingungen und -zeiten von Hausgehilfinnen.

Blick auf Europa

Die Zuerkennung politischer Rechte an Frauen ist ein Prozess, der in den verschiedenen Ländern unterschiedlich lang dauerte. Finnland ist 1906 das erste europäische Land, in dem Frauen das Wahlrecht erhalten. Um 1918 vollzieht sich in den meisten Staaten, die in den Ersten Weltkrieg involviert waren, ein radikaler politischer und gesellschaftlicher Umbruch, der die Voraussetzungen für die Einführung des Frauenwahlrechts schafft. Fehlen vergleichbare Umwälzungen, wie etwa in Belgien oder Frankreich, müssen Frauen noch länger auf die politische Gleichstellung warten. Die Schweiz, führte das Frauenstimmrecht erst 1971 ein. 

Das Frauenwahlrecht ist, wie andere emanzipatorische Errungenschaften, das Resultat des unermüdlichen Einsatzes von Frauen um politische Mitbestimmung und der Kooperationsbereitschaft gleichgesinnter Männer. Faschistische und autoritäre Regime im 20. Jahrhundert bedeuten massive Rückschritte für die Stellung von Frauen in der Gesellschaft, die lange nachwirken. Erst in den 1970er-Jahren wird mit Reformen im Straf- und Familienrecht die Grundlage für eine rechtliche Gleichstellung von Mann und Frau innerhalb der Familie und im Berufsleben geschaffen. Ein Blick auf die gegenwärtigen politischen und sozialen Entwicklungen zeigt, dass es keine Garantie für den Fortbestand von Demokratie, Menschen- und Frauenrechten gibt, wenn diese nicht kontinuierlich verteidigt werden.

Einführung des Frauenwahlrechts in Europa:

Karte Frauenwahlrecht1906 Finnland
1913 Norwegen
1915 Dänemark, Island
1918 Deutschland, Estland, Lettland, Litauen, Luxemburg, Österreich, Polen, Russland
1919 Niederlande
1920 Tschechoslowakei
1921 Schweden
1922 Irland
1928 Großbritannien
1931 Spanien
1944 Frankreich
1945 Bulgarien, Jugoslawien, Ungarn
1946 Italien, Rumänien
1947 Malta
1948 Belgien
1952 Griechenland
1971 Schweiz
1974 Portugal
1984 Liechtenstein

 

Text: Andrea Thuile, MA
Abbildung: Wahlrechtsdemonstration der SDAP (sozialdemokratische Arbeiterpartei) anlässlich des ersten internationalen Frauentages am 19. März 1911 in Wien (Stiftung Bruno Kreisky Archiv)
Grafische Darstellung: Agentur Astecker

Literatur:
Birgitta Bader-Zaar, Einführung des Frauenwahlrechts im internationalen Vergleich. Anlässlich der Tagung „Einführung des Frauenwahlrechts und die Demokratiegründungen nach dem Ersten Weltkrieg“ (Hans Böckler Stiftung, München 2017).
Antonia Meiners, Die Stunde der Frauen zwischen Monarchie, Weltkrieg und Wahlrecht. 1913-1919 (München 2013).
Heidi Niederkofler (Hg.), Frauentag! Erfindung und Karriere einer Tradition. Begleitbuch zur Ausstellung "Feste.Kämpfe. 100 Jahre Frauentag", 4. März bis 30. Juni 2011, Österreichisches Museum für Volkskunde, Wien (Wien 2011).
Corinna Oesch, Das Frauenwahlrecht. Eine historische Bestandsaufnahme. In: Isabella Feimer (Hg.), Frauen. Wahl. Recht (St. Pölten 2018), 13-28.

Links:
http://www.demokratiezentrum.org/themen/demokratieentwicklung/frauenwahlrecht.html
https://www.onb.ac.at/forschung/ariadne-frauendokumentation/frauen-waehlet/

Mein Besuch

0 Einträge Eintrag

Voraussichtliche Besuchszeit

Liste senden